Welche Maßstäbe gelten eigentlich in einer Wohngruppe?
Im Verlauf unserer Geschichte wurde immer wieder über Kindeswohl, Erziehung, Strukturen und die Bedingungen in unserem Elternhaus gesprochen.
Es wurde bewertet.
Es wurde hinterfragt.
Es wurden pädagogische Maßstäbe angelegt.
Und letztendlich wurde die Unterbringung unserer Kinder in Wohngruppen befürwortet.
Doch irgendwann stellte sich für mich eine ganz andere Frage:
Welche Maßstäbe gelten eigentlich, wenn ein Kind nicht mehr zu Hause, sondern in einer Wohngruppe lebt?
Der Zustand von M.s Zimmer
Nach dem Ende der Unterbringung von M. entstanden Bilder aus ihrem ehemaligen Zimmer in der Wohngruppe.
Was darauf zu sehen war, hat mich erschreckt.
Der persönliche Lebensbereich eines Kindes war deutlich verschmutzt und ungepflegt. Auf den Bildern waren unter anderem Verschmutzungen an Boden und Möbeln, herumliegender Unrat, Verunreinigungen sowie ein entsprechend ungepflegter Bettbereich zu erkennen.
Für mich war dieser Zustand auch aus einem anderen Grund schwer nachvollziehbar:
Ich selbst habe zwölf Jahre in Wohngruppen gearbeitet.
Zehn Jahre davon in einer intensivpädagogischen Wohngruppe und weitere zwei Jahre in einer Regelwohngruppe.
Natürlich sehen Kinderzimmer nicht immer perfekt aus. Natürlich gibt es Chaos. Und natürlich gehört es auch zur pädagogischen Arbeit, gemeinsam mit Kindern Ordnung, Hygiene und Verantwortung für den eigenen Lebensbereich zu lernen.
Aber einen persönlichen Lebensbereich eines Kindes in einem solchen Zustand habe ich während meiner beruflichen Tätigkeit nicht erlebt.
Frau F. hatte das Zimmer selbst gesehen
Besonders nachdenklich macht mich ein weiterer Punkt.
Frau F. vom Jugendamt Neunkirchen hatte die stationäre Unterbringung befürwortet und M.s Zimmer selbst gesehen.
Deshalb schickte ich ihr die Bilder und konfrontierte sie mit der Frage, die sich für mich bis heute stellt:
Wie können an eine Familie sehr hohe pädagogische Maßstäbe angelegt werden, während solche Zustände in einer stationären Jugendhilfemaßnahme offenbar akzeptiert werden?
Zu Hause wird bewertet – und in der Wohngruppe?
Im Elternhaus werden Ordnung, Strukturen, Erziehungsverhalten und viele andere Bereiche betrachtet.
Das kann auch richtig sein. Wenn es um das Wohl eines Kindes geht, muss hingeschaut werden.
Aber dann müssen diese Maßstäbe aus meiner Sicht überall gelten.
Nicht nur bei Eltern.
Auch in einer Wohngruppe.
Auch bei einem Jugendhilfeträger.
Und auch beim Jugendamt, das eine solche Unterbringung begleitet.
Eine stationäre Einrichtung soll einem Kind schließlich nicht einfach nur ein Bett und ein Dach über dem Kopf bieten.
Sie soll einen geschützten Lebensraum schaffen, Struktur vermitteln und Stabilität geben.
Und sie sollte Kindern Dinge vorleben, die gleichzeitig von ihren Eltern verlangt werden.
Kindeswohl darf nicht an der Haustür enden
Genau deshalb geht es mir bei diesen Bildern um wesentlich mehr als ein dreckiges Kinderzimmer.
Es geht um Maßstäbe.
Wenn bei einer Familie genau hingeschaut wird, dann muss auch dort genau hingeschaut werden, wo ein Kind anschließend durch die Jugendhilfe untergebracht wird.
Für Eltern darf nicht ein anderer Maßstab gelten als für eine stationäre Einrichtung.
Deshalb bleibt für mich eine entscheidende Frage:
Warum werden Zustände im Elternhaus möglicherweise als pädagogisches Problem bewertet, während vergleichbare oder schlechtere Zustände innerhalb einer Wohngruppe offenbar hingenommen werden?
Oder noch einfacher:
Kindeswohl muss überall Kindeswohl bleiben.
Egal, auf welcher Seite der Eingangstür ein Kind gerade lebt.





