Wer gehört zur Familie und wer wird im weiteren Verlauf genannt?

Wir sind eine Patchworkfamilie.

Zu unserer Familie gehören:

• ich selbst, Manuel Heubach
• mein Sohn A. (16 Jahre)
• meine Lebensgefährtin und Kindsmutter meiner beiden Stieftöchter
• ihre beiden Töchter M. (10 Jahre) und P. (7 Jahre)

Im weiteren Verlauf werden aus Schutzgründen verschiedene Namen abgekürzt.

Die Abkürzungen bedeuten:

• KM = Kindsmutter meiner beiden Stieftöchter
• KV = Kindsvater meiner beiden Stieftöchter
• A. = mein Sohn (16 Jahre)
• M. = meine Stieftochter (10 Jahre)
• P. = meine Stieftochter (7 Jahre)

Weitere Personen:

• Herr K. = Sachbearbeiter Jugendamt Neunkirchen
• Frau S. = Sachbearbeiterin Jugendamt Neunkirchen
• Frau L. = Leitung / Sachbearbeiterin Jugendamt Neunkirchen
• Herr W. = Gesamtleitung Jugendamt Neunkirchen
• Herr F. = politischer Verantwortlicher im Landkreisbereich Jugendhilfe

Frau F. = "neue" Sachbearbeiterin Jugendamt Neunkirchen

 

Die Abkürzungen dienen dem Schutz der beteiligten Kinder und Personen.

 

 

 

 

 



Beginn der Krise

Im Laufe des Jahres 2025 veränderte sich die Situation innerhalb der Familie zunehmend.

Zu diesem Zeitpunkt befanden sich beide Kinder bereits in therapeutischer und psychiatrischer Behandlung. A. war durch frühere Belastungen traumatisiert und hatte eine diagnostizierte PTBS. M. befand sich zu diesem Zeitpunkt in der KJP, um belastende Erfahrungen aus ihrer Vergangenheit aufzuarbeiten. Auch bei ihr bestand eine diagnostizierte PTBS.

Bereits vorher hatten wir als Familie erkannt, dass wir Unterstützung im Alltag benötigen. Deshalb waren bereits mehrere Hilfen installiert worden.

A. hatte unter anderem aufgrund der Hausaufgabensituation und seiner psychischen Belastung eine eigene Familienhilfe. Auch M. und P. wurden durch eine eigene Familienhilfe begleitet.




Aussage von M. im Mai 2025

Während eines Gesprächs in der KJP äußerte M., dass ihr Stiefbruder A. ihr gegenüber übergriffig gewesen sei. Daraufhin informierte die KJP das Jugendamt Neunkirchen.

Kurz darauf fand beim Jugendamt Neunkirchen ein größeres Gespräch mit Frau S. und Herrn K. statt. In diesem Gespräch wurde zunächst besprochen, was laut den Aussagen von M. passiert sein soll und wie die Situation innerhalb der Familie aktuell aussieht.

Im Verlauf des Gesprächs wurde außerdem deutlich, dass der Mitarbeiter der KJP, der das Gespräch mit M. geführt hatte, noch in der Ausbildung beziehungsweise Berufsanfänger war und die Situation aus unserer Sicht nicht sicher einschätzen konnte.

Bereits in diesem frühen Gespräch wurde A. durch Frau S. mehrfach als möglicher Täter bezeichnet. Ich musste wiederholt darauf hinweisen, dass zu diesem Zeitpunkt weder etwas bewiesen noch festgestellt worden war.

Gleichzeitig erklärte Frau S., dass – falls A. der Täter sein sollte – alle Kinder geschützt werden müssten.

Ich sprach in diesem Zusammenhang auch mögliche fachliche Verfahren wie ein §8a-Verfahren oder eine Einschätzung durch eine InsoFa an. Diese Verfahren wurden vom Jugendamt Neunkirchen abgelehnt.

Stattdessen wurde ein Schutzkonzept innerhalb der Familie erarbeitet.

M. blieb zunächst weiter in der KJP und durfte später vorübergehend zur Oma ziehen.

Innerhalb des Hauses wurden A. und P. räumlich getrennt. Beide Kinder durften nur noch unter Aufsicht Kontakt miteinander haben.

A. lebte ab diesem Zeitpunkt im Zimmer von M. im unteren Bereich des Hauses, da sich dort die räumliche Trennung besser umsetzen ließ.

 

 

 

 

 




Weiteres Gespräch beim Jugendamt Neunkirchen

Etwa zwei Wochen später wurden wir erneut zu einem Gespräch beim Jugendamt Neunkirchen eingeladen. Aus unserer Sicht sollte dort eigentlich besprochen werden, wie die Situation weiter begleitet werden kann und welche Hilfen oder Lösungen möglich wären.

Im Gespräch zeigte sich jedoch schnell, dass das Jugendamt Neunkirchen bereits eine andere Richtung verfolgte.

Statt zunächst weitere fachliche Abklärungen oder ein Verfahren zur genauen Prüfung der Vorwürfe durchzuführen, wurde aus unserer Sicht bereits mit festen Einschätzungen gearbeitet.

In Berichten des Jugendamtes Neunkirchen, die später auch dem Familiengericht vorgelegt wurden, wurde unter anderem festgehalten, dass die KM ihre Töchter nicht vor sexuellen Übergriffen des Stiefbruders habe schützen können.

Diese Formulierungen wurden aus unserer Sicht nicht als Vermutung oder offener Verdacht dargestellt, sondern bereits als feststehende Einschätzung formuliert, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Prüfung erfolgt war.

Das Jugendamt Neunkirchen forderte daraufhin keine weitere fachliche Überprüfung, sondern vertrat die Auffassung, dass beide Stieftöchter aus dem familiären Umfeld herausgenommen und in Wohngruppen untergebracht werden sollten.

Die Kindeseltern lehnten dies zunächst ab. Dadurch entwickelte sich die Situation weiter in Richtung familiengerichtliches Verfahren.

Gleichzeitig entstand innerhalb der Gespräche und Berichte zunehmend das Gefühl, dass A. weiterhin sehr früh als Täter dargestellt wurde, obwohl aus unserer Sicht weiterhin viele offene Fragen bestanden.

 

 

 

 

 




Das Gerichtsverfahren

Die Gerichtsverfahren

Im weiteren Verlauf kam es zu zwei Gerichtsverhandlungen.

In diesen Verfahren ging es darum, ob die Kinder aus dem Haushalt der KM herausgenommen werden sollten. A. selbst war bei diesen Verhandlungen zunächst nicht beteiligt, obwohl er gleichzeitig als mutmaßlicher Täter dargestellt wurde.

Die erste Verhandlung wurde unterbrochen und etwa eineinhalb Wochen später fortgesetzt.

Nach unserer Auffassung wurde dabei immer deutlicher, dass nicht mehr die Frage im Mittelpunkt stand, ob und wie die Vorwürfe geprüft werden, sondern ob die beiden Stieftöchter aus dem familiären Umfeld herausgenommen werden sollen.

Vor der zweiten Gerichtsverhandlung wurden A. und ich erneut zum Jugendamt Neunkirchen eingeladen. Dieses Gespräch fand etwa sieben Wochen nach den ersten Vorwürfen statt.

In diesem Gespräch sagte Herr K. im Beisein eines Familienhelfers zu A. sinngemäß, dass man ihn mittlerweile kenne und nicht glaube, dass er den Übergriff begangen habe.

Zum Ende des Gesprächs bestätigte Herr K. mir gegenüber nochmals, dass das Jugendamt davon ausgehe, dass A. den Übergriff nicht begangen habe.

Trotz mehrfacher Nachfragen, warum gleichzeitig weiterhin Berichte und Verfahren mit anderen Darstellungen geführt wurden, erhielten wir darauf bis heute keine klare Antwort.

Während der späteren Gerichtsverhandlung wollte der Richter unter anderem klären, wie die Prüfung der Vorwürfe weiterlaufen solle. In diesem Zusammenhang wies ich im Gerichtssaal darauf hin, dass Herr K. wenige Tage zuvor erklärt habe, man gehe inzwischen davon aus, dass A. den Übergriff nicht begangen habe.

Das Verfahren wurde schließlich aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Nach der Gerichtsverhandlung standen wir noch gemeinsam mit Frau L., der Sachgebietsleitung des Jugendamtes, zusammen. In diesem Gespräch erklärten wir, dass wir aufgrund der Entwicklungen und der belasteten Situation nicht weiter mit Herrn K. zusammenarbeiten möchten und einen Sachbearbeiterwechsel wünschen.

Frau L. erklärte daraufhin vor mehreren Beteiligten, dass dies schriftlich beantragt werden müsse, dies aber normalerweise kein Problem darstellen sollte.

 

 

 

 

 




Nach der Ruhe kam der nächste Einschnitt

Nach den Gerichtsverfahren kehrte zunächst etwas Ruhe in den Familienalltag ein. Die Sommerferien vergingen und M. durfte wieder nach Hause zurückkehren.

Weiterhin galt jedoch ein Schutzkonzept innerhalb der Familie. Dieses sah vor, dass die drei Kinder nicht alleine gemeinsam spielen oder sich unbeaufsichtigt zusammen in einem Raum aufhalten durften.

Wir setzten dieses Schutzkonzept nach unserer Wahrnehmung konsequent um.

Etwa zwei Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres kam es erneut zu einer plötzlichen Eskalation.

P. besuchte mittlerweile tagsüber eine Betreuungseinrichtung und wurde mit einem Taxi transportiert. An einem Nachmittag erhielt die KM einen Anruf des Taxiunternehmens mit der Aussage, dass P. an diesem Tag nicht mehr nach Hause gebracht werde. Weitere Informationen erhielt sie zunächst nicht.

Die KM versuchte daraufhin aufgelöst verschiedene Stellen zu erreichen, darunter das Jugendamt und die Betreuungseinrichtung. Erst nach mehreren Telefonaten erfuhren wir über die Betreuungseinrichtung, dass P. bereits vom Jugendamt Neunkirchen abgeholt worden war.

Vom Jugendamt selbst erhielten wir erst mehrere Stunden später Informationen über die Situation.

Uns wurde mitgeteilt, dass P. gegenüber ihrer Schulsozialarbeiterin geäußert habe, ich hätte sie geschlagen.

Für uns war diese Situation ein erneuter Schock.

In dem späteren Telefonat fragte ich unter anderem nach dem weiteren Vorgehen, möglichen Prüfungen und dem Umgang mit der Situation innerhalb der Familie, da sich weiterhin auch andere Kinder im Haushalt befanden.

Dabei fiel seitens Frau S. vom Jugendamt Neunkirchen die Aussage:

„Herr Heubach, P. ist in Obhut, weil Sie sie geschlagen haben.“

Diese Aussage wurde später nach meiner Erinnerung nie zurückgenommen oder relativiert.

P. wurde anschließend in einer Wohngruppe untergebracht. Gleichzeitig wurde erklärt, dass sich alles Weitere in den nächsten Tagen klären werde.

 

 

 

 

 




Der Kampf gegen das System

Der Kampf gegen das System

Nach der Inobhutnahme von P. begann für mich der eigentliche Kampf gegen das Jugendamt Neunkirchen und gegen ein System, gegen das man als normaler Bürger kaum eine echte Chance hat.

Ich habe mich gewehrt. Ich habe geschrieben. Ich habe telefoniert. Ich habe Gespräche gefordert. Ich habe Akteneinsichten verlangt. Ich habe Beschwerden geschrieben. Ich habe darum gebeten, dass endlich ein ordentliches Verfahren gegen mich geführt wird, damit ich überhaupt die Möglichkeit bekomme, mich zu verteidigen.

Denn hier ging es längst nicht mehr nur um meine Familie.

Hier ging es auch um meinen Ruf, meine berufliche Existenz und mein gesamtes Leben. Ich arbeite selbst seit vielen Jahren pädagogisch mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Genau deshalb wusste ich auch, wie Verfahren normalerweise laufen müssten und welche Fragen eigentlich gestellt werden müssten.

Trotzdem wurde ich in Berichten des Jugendamtes Neunkirchen gegenüber dem Familiengericht immer wieder wie ein feststehender Täter dargestellt – nicht wie ein mutmaßlicher Täter.

Gleichzeitig hatte ich immer stärker das Gefühl, dass man mich aus Gesprächen herausdrängt und kritische Nachfragen nicht mehr hören wollte.

Herr K. reagierte irgendwann kaum noch auf Nachrichten oder Fragen. Telefonate verliefen ins Leere. Rückrufe blieben aus. Fragen wurden nicht beantwortet.

Ich schrieb mehrfach an die Leitung des Jugendamtes und direkt an Herrn W., weil die Situation innerhalb unserer Familie komplett eskaliert war und wir zunehmend das Gefühl hatten, überhaupt kein echtes Gehör mehr zu finden.

Dabei ging es nicht nur um einzelne Entscheidungen, sondern um massive Widersprüche, fehlende Prüfungen und einen Umgangston, den ich teilweise als respektlos und abwertend empfand.

Besonders belastend war für mich, dass viele Dinge aus unserer Sicht gar nicht mehr richtig geprüft wurden. Statt offene Fragen sachlich aufzuklären, entstand immer stärker der Eindruck, dass bestimmte Einschätzungen bereits feststanden und Kritik daran nicht mehr erwünscht war.

Hinzu kamen aus meiner Sicht erhebliche Widersprüche innerhalb des Jugendamtes selbst.

Während Herr K. mich in Gesprächen teilweise selbst als Stiefvater bezeichnete und ich über lange Zeit aktiv in Gespräche, Schutzkonzepte und Hilfen eingebunden war, wurde später plötzlich argumentiert, ich hätte keinerlei Rechte oder Ansprüche auf Informationen, weil ich „nicht der Stiefvater“ beziehungsweise nicht sorgeberechtigt sei.

Gerade in dem Moment, in dem ich fachliche Fragen stellte, Abläufe kritisierte oder Widersprüche benannte, wurde plötzlich auf fehlendes Sorgerecht verwiesen.

Für mich wirkte das zunehmend widersprüchlich und vorgeschoben.

Auch Herr W. machte aus meiner Sicht kaum ernsthafte Anstalten, die vielen offenen Fragen oder Widersprüche wirklich aufzuarbeiten. Stattdessen hatte ich immer häufiger das Gefühl, dass Gespräche abgeblockt, relativiert oder ausgesessen werden.

Teilweise empfand ich Antworten auch als unverschämt oder herablassend, besonders wenn ich kritisch nachfragte oder auf Fehler hinwies.

Mit der Zeit entstand dadurch bei mir immer stärker der Eindruck, dass es nicht mehr darum ging, gemeinsam Lösungen für die Kinder zu finden, sondern vor allem darum, Entscheidungen des Systems nach außen zu verteidigen.

Antworten kamen oft nur dann, wenn man glaubte, mir Vorwürfe machen zu können. Sobald kritische Gegenfragen gestellt wurden, wurde wieder geschwiegen oder ausgewichen.

Ich hatte zunehmend das Gefühl, dass man als einzelner Bürger gegen ein solches System kaum ankommt. Jugendamt, Leitung, Politik und Behörden wirkten auf mich wie ein geschlossenes System, in dem Verantwortliche sich gegenseitig schützen und Fehler nicht offen benannt werden.

Deshalb ging ich gemeinsam mit meinem Anwalt auch an höhere Stellen im Landkreis Neunkirchen. Dort sprach ich unter anderem mit Herrn F.  einem politischen Verantwortlichen.

In diesem Gespräch wurde mir zugesagt, dass es ein Klärungsgespräch mit Herrn K. geben werde. Ich sollte dafür Terminvorschläge schicken.

Ich schickte diese Termine.

Bis heute hat dieses Gespräch nie stattgefunden.

Auch beim Thema Sachbearbeiterwechsel entstanden für mich massive Widersprüche.

Nach einer Gerichtsverhandlung erklärte Frau L. noch vor mehreren Beteiligten, dass ein Sachbearbeiterwechsel nach schriftlichem Antrag kein Problem sein sollte.

Später wurde genau dies durch Herrn W. wieder abgelehnt beziehungsweise zurückgenommen.

Auch darauf erhielt ich keine nachvollziehbare Erklärung. Mittlerweile haben wir seit April 26 eine neue Sachbearbeiterin...

Mit der Zeit entstand bei mir immer stärker das Gefühl, dass man beruhigt, vertröstet und hingehalten wird, ohne dass echte Aufarbeitung stattfindet.

Und genau das ist einer der Gründe, warum diese Plattform entstanden ist.




Das familienpsychologische Gutachten

Während P. bereits in einer Wohngruppe lebte, hofften wir weiterhin darauf, dass die Situation endlich fachlich sauber geprüft und aufgearbeitet wird.

Das Jugendamt Neunkirchen blieb jedoch weiterhin bei der Einschätzung, dass eine Kindeswohlgefährdung von mir ausgehe, ohne dass jemals ein vollständiges Verfahren gegen mich geführt oder eine echte Prüfung mit meiner Beteiligung durchgeführt wurde.

Im weiteren Verlauf wurde vor dem Familiengericht entschieden, ein familienpsychologisches Gutachten erstellen zu lassen.

Wichtig dabei ist:

Dieses Gutachten sollte eigentlich die Erziehungsfähigkeit der Kindeseltern prüfen – also der KM und des KV. Nicht meine.

Vom Gericht wurde dafür eine Gutachterin aus Saarbrücken bestellt.

Später stellte sich für uns heraus, dass genau diese Gutachterin bereits zuvor in Berichten des Jugendamtes empfohlen worden war.

Die gesamte Begutachtung verlief aus unserer Sicht sehr belastend, widersprüchlich und teilweise fachlich fragwürdig.

Man muss dabei bedenken:

Zu diesem Zeitpunkt befand sich das gesamte Familiensystem bereits in einer massiven Schocksituation durch die Inobhutnahme von P., die vorherigen Verfahren und die ständigen Konflikte mit dem Hilfesystem.

Trotzdem wurden auch ich und mein Sohn A. stark in die Begutachtung einbezogen, obwohl das eigentliche Gutachten offiziell die Kindeseltern betreffen sollte.

Aus unserer Sicht wurden dabei teilweise Informationen einbezogen, obwohl dafür keine klaren Schweigepflichtentbindungen vorlagen.

Zusätzlich war bei Gesprächen häufig eine Kollegin der Gutachterin anwesend. Diese griff aus meiner Sicht teilweise bereits während Gesprächen bewertend ein und kommentierte Antworten sofort pädagogisch oder psychologisch.

Wenn wir erklärten, warum bestimmte Situationen oder Entscheidungen so entstanden waren, wurden Antworten teilweise direkt bewertet oder kritisiert, noch bevor überhaupt der gesamte Zusammenhang betrachtet wurde.

Für mich persönlich war dies besonders schwierig, da ich selbst seit vielen Jahren pädagogisch arbeite und das Gefühl hatte, dass Gespräche nicht mehr offen, sondern bereits stark vorbewertet geführt wurden.

Das Gutachten umfasste später insgesamt 184 Seiten.

Aus unserer Sicht wurden darin sehr viele Bereiche unseres Lebens, unserer Vergangenheit und unseres Familiensystems bewertet und interpretiert – auch Themen, die eigentlich nicht unmittelbarer Bestandteil der ursprünglichen Fragestellung waren.

Am Ende empfahl das Gutachten im Kern, dass die Kinder zunächst außerhalb der Familie bleiben sollten, bis die KM ihre Vergangenheit weiter aufgearbeitet habe.

Wenn man das Gutachten aus unserer Sicht vollständig betrachtet, entstand zunehmend der Eindruck, dass das Ergebnis – nämlich die dauerhafte Trennung der Kinder vom Familiensystem – bereits früh im Mittelpunkt stand und die weiteren Bewertungen dieses Ergebnis anschließend begründen sollten.

 

 

 

 

 



Die Entscheidung nach dem Gutachten

Die Entscheidung nach dem Gutachten

Nach dem familienpsychologischen Gutachten folgten weitere Gerichtsverhandlungen.

Wichtig ist dabei:

Ein Gutachten ist am Ende zunächst nur eine Empfehlung und eine fachliche Meinung. Die endgültige Entscheidung trifft eigentlich das Familiengericht.

In der Realität erlebt man jedoch häufig, dass Gerichte solchen Gutachten ein sehr hohes Gewicht geben – besonders dann, wenn sie zuvor selbst beauftragt wurden.

In der Gerichtsverhandlung versuchten wir deshalb, das Gutachten kritisch zu hinterfragen, Gegenargumente einzubringen und andere Sichtweisen auf die Familiensituation darzustellen.

Nach langen Diskussionen stellte der Richter schließlich zwei Möglichkeiten in den Raum:

Entweder die Kinder gehen freiwillig in eine Wohngruppenmaßnahme oder das Gericht entscheidet selbst über weitergehende Maßnahmen. Dabei hätte auch ein teilweiser Entzug des Sorgerechts und eine fremdbestimmte Unterbringung möglich werden können.

Wir bekamen einige Tage Zeit, um diese Entscheidung zu treffen.

Für die Kindeseltern war dies keine echte freie Entscheidung zwischen gut und schlecht, sondern eher zwischen schlecht und noch schlechter.

Am Ende entschieden sich die Kindeseltern für die freiwillige Maßnahme.

Der Gedanke dahinter war:

• das Sorgerecht zunächst zu behalten
• weiterhin Einfluss auf die Kinder zu haben
• und grundsätzlich die Möglichkeit zu behalten, die Kinder später wieder nach Hause holen zu können

Daraufhin wurde entschieden, dass auch M. in eine Wohngruppe gehen sollte.

Für Eltern gehört es zu den schlimmsten Situationen überhaupt, dem eigenen Kind erklären zu müssen, warum es plötzlich nicht mehr zuhause leben soll.

Eigentlich wäre es aus unserer Sicht Aufgabe des Jugendamtes gewesen, diesen Prozess eng zu begleiten, mit den Kindern zu sprechen und die Situation kindgerecht zu erklären.

Jedoch wurde wir weitgehend alleine gelassen.

Besonders schwierig ist außerdem die Suche nach passenden Wohngruppenplätzen.

Normalerweise gibt es in vielen Regionen lange Wartelisten für Wohngruppenplätze. Beim Jugendamt Neunkirchen entstand für uns jedoch der Eindruck, dass plötzlich innerhalb sehr kurzer Zeit passende Plätze organisiert werden konnten.

 

 

 

 

 




Hilfeeinleitung

Die Hilfeplangespräche in den Wohngruppen

Wer glaubt, mit der Unterbringung in den Wohngruppen sei Ruhe eingekehrt, unterschätzt die Situation völlig.

Zu diesem Zeitpunkt hatten die Wohngruppenmaßnahmen noch nicht einmal richtige Hilfepläne oder klare Zielsetzungen. Eigentlich müssten solche Maßnahmen pädagogisch genau begründet und mit konkreten Zielen versehen werden.

Im März 2026 fanden schließlich die Hilfeplangespräche in den jeweiligen Wohngruppen statt.

Beim Gespräch in der Wohngruppe von P. wurde gleichzeitig eine neue Sachbearbeiterin vorgestellt. Nach unserer Wahrnehmung hatte das Jugendamt selbst erkannt, wie belastet und verfahren die gesamte Situation mittlerweile war.

Auch Frau F. war anwesend. Herr K. saß ebenfalls mit am Tisch, allerdings nur noch als Protokollant. Während des Gesprächs schrieb er überwiegend auf seinem Laptop mit und sprach kaum noch selbst.

Die Gesprächsführung übernahm überwiegend Frau L.

In Hilfeplangesprächen wird normalerweise besprochen:

• wie es den Kindern geht
• wie sie sich eingelebt haben
• welche Probleme bestehen
• welche Ziele verfolgt werden sollen
• und wie eine Perspektive aussehen kann

Wir machten in diesem Gespräch mehrfach deutlich, dass aus unserer Sicht möglichst schnell eine Rückführung geprüft werden müsse, weil es P. in der Wohngruppe nach unserer Wahrnehmung überhaupt nicht gut ging.

Gleichzeitig fragten wir immer wieder nach konkreten pädagogischen Zielen der Unterbringung.

Nach längerem Hin und Her wurde schließlich von Frau L. unter anderem das Thema „Zimmerordnung“ genannt.

Als wir darauf hinwiesen, dass eine Wohngruppenunterbringung wegen Themen wie Zimmerordnung aus unserer Sicht in keinem Verhältnis stehen könne, wurde dieses Thema später nicht weiter vertieft.

Im Anschluss fuhren wir zur Wohngruppe von M.

Dort war M. selbst anwesend. Sie schilderte, dass sie sich in der Wohngruppe und auch in der Schule überhaupt nicht wohlfühle. Nach ihren Aussagen werde sie gemobbt, geschlagen, getreten und auf dem Schulweg angespuckt.

Auch wir machten deutlich, dass sich M. nach unserer Wahrnehmung in einem massiv belasteten Zustand befand.

Bereits etwa sechs Wochen nach Beginn der Wohngruppenmaßnahme äußerte ich deshalb gegenüber dem Jugendamt die Sorge, dass die Unterbringung für M. selbst zunehmend belastend und aus meiner Sicht kindeswohlgefährdend werde.

Frau L. reagierte darauf mit der Aussage, dass man die Situation verstehe und über eine mögliche Rückführung sprechen müsse.

Trotzdem wurden auch in diesem Gespräch aus unserer Sicht weiterhin keine klaren pädagogischen Ziele benannt.

 

 

 

 

 




Wie gehts den Kindern in der Wohngruppe?

Wie es den Kindern in den Wohngruppen ging

Mit der Zeit veränderten sich beide Kinder stark.

P. entwickelte zunehmend Auffälligkeiten. Sie zeigt ticks (zuckt mit dem Kopf ect.)und zeigte immer mehr sexualisierte Verhaltensweisen. Das bedeutet zum Beispiel nacktes Zeigen, sexualisierte Bewegungen oder auffälliges Verhalten gegenüber anderen Kindern.

Aus meiner beruflichen Erfahrung ist das in manchen Wohngruppen leider kein unbekanntes Phänomen. Gerade wenn Kinder psychisch belastet sind und in Gruppen mit vielen belasteten Kindern leben, entstehen oft problematische Dynamiken – besonders dann, wenn nicht dauerhaft konsequent pädagogisch begleitet und sensibilisiert wird, außerdem bekommt man so die größte Aufmerksamkeit.

Auch die Besuchsregelungen wurden festgelegt.

Geplant war zunächst:

• zwei Wochenenden bei der KM
• ein Wochenende beim KV
• ein Wochenende in der Wohngruppe

Trotzdem zeigte P. immer deutlicher, dass sie sich in der Wohngruppe überhaupt nicht wohlfühlte.

Sie weinte viel, wollte nach Hause und verstand nach eigener Aussage nicht, warum sie überhaupt dort sei. Nach ihrer Aussage habe sie „nur einmal gelogen“ und jetzt höre ihr niemand mehr zu.

Auch schulisch funktionierte vieles nicht mehr richtig. Erst später wurde überhaupt über zusätzliche Hilfen wie eine Integrationshilfe gesprochen.

M. ging es nach unserer Wahrnehmung noch schlechter.

Sie nässte nachts wieder ein, versteckte ihre nasse Kleidung, wurde in der Schule gehänselt und gemobbt und übernahm zunehmend vulgäre Sprache und auffällige Verhaltensweisen.

Auch innerhalb der Wohngruppe kam es nach ihren Aussagen zu Konflikten, Schubsen und körperlichen Auseinandersetzungen.

Besonders belastend war ein Vorfall, bei dem sich M. nach einem Streit in der Wohngruppe auf den Arm schrieb:
„Ich möchte sterben.“

Gleichzeitig verschlechterte sich durch die Situation auch ihr Schulbesuch zunehmend.

Das Jugendamt Neunkirchen wusste aus unserer Sicht über diese Entwicklungen Bescheid. Es gab Gespräche, E-Mails, Aktenvermerke und Gefährdungsmeldungen aus den Wohngruppen.

Trotzdem entstand bei uns immer stärker das Gefühl, dass unsere Sorgen nicht ernst genommen wurden.

In einem weiteren Gespräch war die Idee des Jugendamtes schließlich nicht, die Kinder schneller aus den Wohngruppen zurückzuführen, sondern die Wochenendkontakte weiter zu reduzieren.

Aus den bisherigen Regelungen sollte stattdessen werden:

• ein Wochenende bei der KM
• ein Wochenende in der Wohngruppe
• ein Wochenende beim KV
• ein Wochenende in der Wohngruppe

Für uns war das kaum nachvollziehbar, weil beide Kinder immer deutlicher zeigten, dass es ihnen in den Wohngruppen schlecht ging.

Wenn wir dies ansprachen und eine Rückführung forderten, hatten wir oft das Gefühl, dass unsere Sichtweise abgewertet wurde.

Es fielen immer wieder Aussagen wie:
„Das ist Ihre Meinung.“

Wenn ich Herrn K. per E-Mail fachliche Fragen stellte oder Abläufe kritisch hinterfragte, kam häufig die Antwort, dass ich kein Sorgerecht habe und deshalb keine Auskunft erteilt werden dürfe.

Dieses Verhalten erlebte ich später auch bei Frau F.

Gerade in dem Moment, in dem Gespräche oder Nachfragen kritisch wurden, entstand bei mir immer stärker das Gefühl, plötzlich „nicht mehr zuständig“ zu sein oder keine Informationen mehr erhalten zu dürfen.

Für mich wirkte es oft so, als würde der fehlende Sorgerechtsstatus gezielt genutzt werden, um kritische Fragen nicht beantworten zu müssen.

 

 

 

 

 

 




Hilfeplangespräch bei P. – warum soll sie eigentlich noch in der Wohngruppe bleiben?

Bereits vor dem Hilfeplangespräch bei P. kam es erneut zu einer Auseinandersetzung mit dem Jugendamt Neunkirchen.

Frau F. vertrat zunächst die Auffassung, dass ich am Hilfeplangespräch nicht teilnehmen solle, da ich nicht sorgeberechtigt sei. Die Einladung war entsprechend klein gehalten worden: Eingeladen wurden im Wesentlichen die sorgeberechtigten Eltern und Fachkräfte der Wohngruppe.

Andere wichtige Personen aus P.s Hilfesystem fehlten. Selbst P.s Therapeutin beziehungsweise weitere beteiligte Fachkräfte waren nicht eingeladen worden.

Das sorgte später auch bei der Wohngruppe für Verwunderung.

Erst Stiefvater – und jetzt plötzlich außen vor?

Für mich war die Argumentation des Jugendamtes besonders widersprüchlich.

In einem anderen Zusammenhang hatte mir das Jugendamt Neunkirchen ausdrücklich meine Rolle als Stiefvater entgegengehalten. Nun sollte genau diese enge familiäre Einbindung plötzlich keine Rolle mehr spielen und mein fehlendes Sorgerecht als Begründung dienen, mich aus dem Hilfeplangespräch herauszuhalten.

Hinzu kam ein entscheidender Punkt:

Die sorgeberechtigten Eltern wollten ausdrücklich, dass ich an dem Gespräch teilnehme.

Wir legten deshalb auch deren entsprechende Einverständniserklärung vor.

Ich nahm am Hilfeplangespräch teil.

Interessanterweise war gleichzeitig eine weitere Mitarbeiterin des Jugendamtes anwesend, die nach unserem Kenntnisstand ebenfalls nicht in der ursprünglichen Einladung aufgeführt war.

Ich hätte nun natürlich dieselbe Argumentation aufgreifen und fragen können, warum sie anwesend sein darf.

Ich ließ sie trotzdem selbstverständlich am Gespräch teilnehmen.

Mir ging es schließlich nicht darum, Menschen aus einem Hilfeplangespräch herauszubekommen.

Mir ging es darum, endlich über P. zu sprechen.

Die entscheidende Frage: Warum muss P. weiterhin in der Wohngruppe leben?

Im eigentlichen Hilfeplangespräch wollten wir vor allem eine Antwort auf eine einfache Frage:

Welche konkreten pädagogischen Gründe sprechen nach all dieser Zeit noch dafür, dass P. weiterhin in einer Wohngruppe leben muss?

Aus unserer Sicht konnte das Jugendamt darauf keine überzeugende Antwort geben.

Als Ziele wurden unter anderem schulische Stabilität und Hygiene beziehungsweise Selbstständigkeit im Alltag genannt.

Natürlich sind Schule, Stabilität, Selbstständigkeit und Körperhygiene wichtige pädagogische Themen.

Aber rechtfertigen solche allgemeinen Entwicklungsziele weiterhin eine stationäre Unterbringung?

Genau das haben wir hinterfragt.

„P. kann sich nicht richtig abputzen“

Besonders irritierend wurde es beim Thema Hygiene.

Als Problem wurde unter anderem benannt, dass P. Schwierigkeiten habe, sich nach dem Toilettengang richtig zu säubern.

Ich fragte daraufhin sinngemäß:

Wenn ein Kind seit rund zehn Monaten in einer pädagogischen Einrichtung lebt und ein solches alltägliches Thema weiterhin besteht – ist das dann tatsächlich ein Argument für den weiteren Verbleib in der Wohngruppe oder müsste man nicht vielmehr fragen, warum die stationäre Hilfe dieses Problem innerhalb dieser Zeit nicht lösen konnte?

Daraufhin wurde es im Gespräch deutlich ruhiger.

Denn genau hier liegt für mich das grundsätzliche Problem:

Eine Wohngruppe darf aus meiner Sicht nicht mit Problemen begründen, warum ein Kind weiterhin dort bleiben muss, wenn genau diese Probleme eigentlich innerhalb der pädagogischen Arbeit der Wohngruppe bearbeitet werden sollen.

Und wo ist die Perspektive?

Am Ende des Hilfeplangesprächs hatten wir weiterhin keine für uns nachvollziehbare Antwort darauf, warum P. weiterhin stationär untergebracht bleiben soll.

Es gab aus unserer Sicht keine neuen schwerwiegenden pädagogischen Argumente und keine gemeinsame Perspektive für eine Rückführung.

Stattdessen erklärte das Jugendamt schließlich sinngemäß, dass man offensichtlich auf keinen gemeinsamen Nenner komme und eine weitere Diskussion an dieser Stelle nicht zielführend sei.

Wenn wir P. aus der Wohngruppe zurückholen wollten, müssten wir dies über das Familiengericht klären.

Und genau damit endete dieses Hilfeplangespräch.

Für mich bleibt danach eine sehr einfache Frage:

Wenn nach Monaten einer stationären Unterbringung niemand nachvollziehbar erklären kann, warum ein Kind weiterhin dort leben muss – warum lebt dieses Kind dann noch dort?

Ein Hilfeplan sollte aus meiner Sicht nicht dazu dienen, eine einmal getroffene Entscheidung irgendwie weiterzuführen.

Er sollte immer wieder neu fragen:

Was braucht dieses Kind heute?

Welche Ziele gibt es noch?

Was muss passieren, damit das Kind wieder nach Hause kann?

Und vor allem:

Ist die stationäre Unterbringung überhaupt noch notwendig?

Genau auf diese Fragen haben wir in diesem Hilfeplangespräch keine ausreichenden Antworten bekommen.




Am Ende musste wieder das Gericht entscheiden

Nach dem Hilfeplangespräch folgten noch weitere Schreiben zwischen den Beteiligten.

Eine Einigung mit dem Jugendamt Neunkirchen kam weiterhin nicht zustande.

Schließlich landete die Frage, ob die Kinder weiterhin in den Wohngruppen bleiben müssen, erneut vor Gericht – diesmal in Saarbrücken.

Auch der Verfahrensbeistand sprach mit den Kindern

Für die Kinder war ein Verfahrensbeistand bestellt. Vereinfacht gesagt ist das eine Person, die im familiengerichtlichen Verfahren die Interessen der Kinder vertritt und deshalb häufig auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet wird.

Er sprach persönlich mit den Kindern.

Dabei wurde deutlich:

Die Kinder wollten nicht mehr in den Wohngruppen bleiben. Sie wollten wieder nach Hause.

Auch der Verfahrensbeistand hinterfragte nach unserem Eindruck die weitere Notwendigkeit der stationären Unterbringung deutlich.

Bevor die Sache vor Gericht entschieden werden musste, versuchte er noch, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Dazu wollte er mit Frau F. vom Jugendamt Neunkirchen sprechen und klären, ob eine gemeinsame Lösung möglich ist.

Eine Einigung kam jedoch nicht zustande.

Das Jugendamt hielt weiterhin an seiner Position fest.

Was wollte das Jugendamt eigentlich?

Für mich wurde die Situation inzwischen immer widersprüchlicher.

In den Berichten an das Gericht wurde weiterhin mit pädagogischen Problemen argumentiert.

Gleichzeitig enthielt der letzte Bericht des Jugendamtes nach meiner Einschätzung plötzlich Ausführungen, die eher für eine ambulante Unterstützung der Familie beziehungsweise Familienhilfe sprachen.

Das war für mich kaum noch nachvollziehbar.

Denn das ist ein wesentlicher Unterschied:

Braucht ein Kind tatsächlich eine stationäre Unterbringung außerhalb seiner Familie?

Oder:

Kann eine Familie mit ambulanter Unterstützung zu Hause ausreichend begleitet werden?

Wenn selbst innerhalb der Argumentation des Jugendamtes beide Richtungen auftauchen, muss aus meiner Sicht die Frage erlaubt sein, auf welcher fachlichen Grundlage eine weitere Trennung der Kinder von ihrer Familie überhaupt noch notwendig sein soll.

Dann kam der Gerichtstermin

Auch im Gerichtstermin wartete ich auf die entscheidenden Argumente:

Warum müssen die Kinder weiterhin in Wohngruppen leben?

Aus meiner Sicht kamen diese Argumente nicht.

Der Richter versuchte schließlich sogar, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen: Die Kinder sollten die Wohngruppen verlassen und nach Hause zurückkehren können.

Doch auch dieser Lösung wollte das Jugendamt zunächst nicht zustimmen.

Also musste das Gericht entscheiden.

Das Gericht sah keine Notwendigkeit mehr

Und dann kam für uns die entscheidende Bewertung.

Das Gericht sah letztlich keine ausreichende Notwendigkeit für die weitere stationäre Unterbringung der Kinder.

Besonders bemerkenswert war für mich die gerichtliche Auseinandersetzung mit den vom Jugendamt genannten pädagogischen Zielen.

Sinngemäß wurde deutlich gemacht:

Wenn solche allgemeinen pädagogischen Themen bereits eine stationäre Unterbringung rechtfertigen würden, bräuchten wir für sehr viele Kinder in Deutschland einen Platz in einer Wohngruppe.

Genau das war der Punkt, den wir bereits im Hilfeplangespräch angesprochen hatten.

Schule.

Alltagsstruktur.

Hygiene.

Selbstständigkeit.

Das können selbstverständlich Themen sein, an denen mit einem Kind gearbeitet werden muss.

Aber nicht jedes pädagogische Problem rechtfertigt die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie und eine dauerhafte stationäre Jugendhilfemaßnahme.

Der Verfahrensbeistand und schließlich auch das Gericht sahen keine ausreichende Notwendigkeit dafür, die Kinder weiterhin in den Wohngruppen zu belassen.

Die Kinder durften nach Hause zurückkehren.

Und plötzlich ging es auch ohne weitere Hilfen

Was danach geschah, finde ich bis heute mindestens genauso bemerkenswert.

Über einen langen Zeitraum war die Situation aus Sicht des Jugendamtes offenbar so problematisch gewesen, dass die Kinder außerhalb der Familie leben sollten.

Wir hatten über Monate Diskussionen geführt.

Es gab Hilfeplangespräche, Berichte, Wohngruppen, Auseinandersetzungen und schließlich erneut ein Gerichtsverfahren.

Nachdem das Gericht jedoch keine Notwendigkeit mehr für die stationäre Unterbringung sah, kam nach unserer Wahrnehmung keine vergleichbar intensive Forderung des Jugendamtes nach einer anderen Hilfeform.

Keine erneute große Auseinandersetzung darum, dass nun zwingend eine Familienhilfe installiert werden müsse.

Keine vergleichbare Gegenwehr mehr.

Die Kinder konnten nach Hause.

Und genau deshalb stellt sich für mich rückblickend eine sehr unangenehme Frage:

Wenn die Situation tatsächlich so problematisch gewesen sein soll, dass Kinder über Monate außerhalb ihrer Familie leben mussten – warum war nach der gerichtlichen Entscheidung plötzlich offenbar keine vergleichbar intensive Hilfe mehr notwendig?

Für mich gehört auch diese Frage zur Aufarbeitung unserer Geschichte.

Denn eine stationäre Unterbringung ist kein kleines pädagogisches Experiment.

Sie greift massiv in das Leben von Kindern und Familien ein.

Und deshalb sollte am Ende nicht entscheidend sein, wer am längsten auf seiner Position beharrt.

Entscheidend sollte immer nur eine Frage sein:

Was ist tatsächlich notwendig, um diese Kinder zu schützen und ihnen ein stabiles Leben zu ermöglichen?

In unserem Fall musste am Ende erneut ein Gericht diese Grenze ziehen.

Und danach durften die Kinder endlich wieder nach Hause.

 

 

 

 

 




Ist der Kampf jetzt zu Ende?

Die Kinder sind wieder zu Hause.

Eigentlich könnte man sagen:

Sei froh. Es ist vorbei. Mach einen Haken dahinter und lebe weiter.

Aber so einfach ist es für mich nicht.

Der Kampf ist noch nicht zu Ende.

Und dabei geht es mir längst nicht mehr nur um unsere eigene Familie.

Warum ich das alles öffentlich mache

Ich erzähle unsere Geschichte nicht, weil ich Mitleid möchte.

Ich erzähle sie, weil ich möchte, dass andere Familien sehen, was in einem Jugendhilfesystem passieren kann, wenn Entscheidungen nicht ausreichend hinterfragt werden, wenn Fehler nicht aufgearbeitet werden und wenn Familien irgendwann das Gefühl bekommen, einem System gegenüberzustehen, gegen das sie kaum ankommen.

Dabei möchte ich eines ausdrücklich sagen:

Meine Kritik richtet sich nicht pauschal gegen Jugendämter.

Ich selbst arbeite als pädagogische Fachkraft und Familienhelfer regelmäßig mit einem anderen Jugendamt zusammen. Dort erlebe ich Zusammenarbeit, Austausch und auch unterschiedliche fachliche Meinungen, ohne vergleichbare Probleme zu haben.

Meine Kritik richtet sich deshalb ganz konkret gegen das, was wir beim Jugendamt Neunkirchen erlebt haben.

Und nach allem, was in unserem Fall passiert ist, fehlen mir teilweise bis heute die Worte.

Wer kontrolliert eigentlich das Jugendamt?

Eine der wichtigsten Erfahrungen der vergangenen Monate und Jahre war für mich die Frage:

Was passiert eigentlich, wenn eine Familie der Auffassung ist, dass ein Jugendamt selbst Fehler macht?

Natürlich gibt es Beschwerdemöglichkeiten.

Wir haben sie genutzt.

Wir haben geschrieben.

Wir haben nachgefragt.

Wir haben widersprochen.

Wir haben Verantwortliche und übergeordnete Stellen eingeschaltet.

Und trotzdem entstand bei mir immer stärker der Eindruck, dass eine wirkliche unabhängige Aufarbeitung nur sehr schwer zu erreichen ist.

Genau das halte ich für ein grundsätzliches Problem.

Denn ein Jugendamt besitzt enorme Verantwortung und erheblichen Einfluss auf das Leben von Kindern und Familien.

Wo so viel Verantwortung besteht, muss aus meiner Sicht auch eine wirksame Kontrolle möglich sein.

Einige Dinge haben sich verändert

Herr K. ist inzwischen nicht mehr für das Jugendamt Neunkirchen tätig.

Ob und aus welchen Gründen dies geschah, weiß ich nicht. Deshalb möchte ich darüber auch nicht spekulieren, hoffentlich darf er nie wieder Entscheidungen über Menschen treffen.

Für unsere Familie ist allein entscheidend:

Er ist nicht mehr zuständig.

Andere Personen, mit denen wir uns im Verlauf unseres Falles intensiv auseinandergesetzt haben, befinden sich weiterhin in verantwortlichen Positionen.

Auch deshalb ist die Geschichte für mich nicht abgeschlossen.

Es gibt noch offene Baustellen

Denn trotz der Rückkehr der Kinder sind mehrere Dinge bis heute nicht erledigt.

Da sind beispielsweise Fahrtkosten, die während der Unterbringung der Kinder entstanden sind.

Wir sprechen über monatlich ungefähr 350 bis 400 Euro, deren Erstattung weiterhin offen ist.

Es geht aber nicht nur um Geld.

Für mich wesentlich wichtiger ist die Frage, was dauerhaft in den Akten über unsere Familie stehen bleibt.

Im Laufe des Verfahrens wurden schwerwiegende Vorwürfe gegen meinen Sohn A. und gegen mich dokumentiert und in Bewertungen einbezogen.

Spätere gerichtliche Entscheidungen und Erkenntnisse haben die Situation aus unserer Sicht jedoch entscheidend verändert.

Deshalb fordere ich, dass auch dieser spätere Erkenntnisstand klar, sichtbar und dauerhaft nachvollziehbar in den Akten festgehalten wird.

Eine Akte darf aus meiner Sicht nicht jahrelang einen schweren Verdacht transportieren, während spätere entlastende Entwicklungen irgendwo untergehen.

Ich werde nicht einfach schweigen

Ich werde weiterhin Familien unterstützen.

Ich werde weiterhin meine berufliche Erfahrung einbringen.

Und ich werde weiterhin öffentlich darüber sprechen, was wir erlebt haben.

Nicht um einzelne Menschen persönlich anzugreifen.

Nicht aus Rache.

Und nicht, weil ich einen persönlichen Krieg gegen ein Jugendamt führen möchte.

Sondern weil Fehler in einem System, das über das Leben von Kindern entscheidet, aufgearbeitet werden müssen.

Auch Jugendämter dürfen kritisiert werden.

Auch Fachkräfte dürfen hinterfragt werden.

Auch Behörden müssen erklären können, warum sie Entscheidungen getroffen haben.

Und auch Familien dürfen sagen:

Hier ist etwas schiefgelaufen.

Wann ist es für mich wirklich beendet?

Ich habe für mich eine ziemlich klare Antwort gefunden.

Diese Geschichte ist für mich nicht beendet, nur weil die Kinder wieder zu Hause sind.

Sie ist beendet, wenn die offenen Punkte geklärt sind.

Wenn die Akten den tatsächlichen späteren Erkenntnisstand widerspiegeln.

Wenn offene finanzielle Fragen geklärt sind.

Und vor allem:

Wenn sich Verantwortliche ernsthaft mit uns an einen Tisch setzen und bereit sind, den gesamten Verlauf unseres Falles aufzuarbeiten.

Ich erwarte nicht, dass am Ende jemand sagt, wir hätten mit allem recht gehabt.

Darum geht es nicht.

Ich erwarte aber die Bereitschaft, hinzuschauen.

Was ist passiert?

Was war richtig?

Was war falsch?

Was hätte anders laufen müssen?

Und was kann daraus gelernt werden, damit eine andere Familie nicht irgendwann dieselbe Geschichte erzählen muss?

Bis dahin werde ich weiter dokumentieren.

Weiter nachfragen.

Weiter aufklären.

Und weiter Systemstimmen schreiben.

Denn diese Seite ist inzwischen mehr als die Geschichte unserer Familie.

Sie soll Familien zeigen, dass sie Fragen stellen dürfen. Dass sie Entscheidungen hinterfragen dürfen. Und dass sie auch gegenüber einem mächtigen System eine Stimme haben.

Das ist der Grund, warum Systemstimmen weitergeht.

 

 

 

 

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